Begleitpersonen
Bitte wenden Sie sich vor Ihrem geplanten Klinikaufenthalt an die Patientenaufnahme und an den behandelnden Arzt.
Es besteht die Möglichkeit, ein Zimmer bzw. eine Wohnung zu mieten.
Begleitpersonen werden aufgenommen, wenn dies nach dem Urteil des Arztes für die Behandlung des Kranken medizinisch notwendig und die Unterbringung im Krankenhaus möglich ist. Die entstehenden Kosten für die Begleitperson werden dem Kostenträger in Rechnung gestellt. Begleitpersonen können auch aufgenommen werden, wenn keine medizinische Notwendigkeit besteht. Die dabei entstehenden Kosten sind direkt an das Krankenhaus zu entrichten.