Fachkrankenhaus Bethanien Hochweitzschen – Zentrum für Psychosoziale Medizin Krankheitsbilder & Behandlungsmöglichkeiten

Therapieverfahren

Jede Therapie setzt die Entwicklung einer vertrauensvollen und respektvollen, emotional positiven therapeutischen Beziehung voraus.

Vor Beginn einer psychiatrischen Behandlung ist auf der Grundlage einer genauen diagnostischen Einordnung festzulegen, ob eine somatische Behandlung vordergründig oder begleitend erforderlich ist. Die Therapie aller beteiligten Berufsgruppen ist orientiert an den Ressourcen des Patienten, stellt also nicht die Defizite oder Symptome in den Vordergrund, sondern die zum Behandlungszeitpunkt verfügbaren Fähigkeiten zur Selbstregulation und Eigenverantwortung. Die Therapie ist dabei störungsspezifisch am Einzelfall orientiert und nicht vordergründig schulenspezifisch. Die Therapie definiert gemeinsam mit dem Patienten kurz-, mittel- und langfristige Ziele.

Die Bewältigung akuter Krisen und psychischer Ausnahmezustände mit psychovegetativen Begleitsymptomen steht am Anfang der Behandlung. Im Einzelfall stehen je nach Störungsqualität und Störungsgrad, je nach Beziehungs- und Introspektionsfähigkeit, je nach Einsicht, Motivation und Bereitschaft zur Mitarbeit verschiedene therapeutische Elemente im Vordergrund. Zu beachten sind dabei die Veränderungsbereitschaft und Veränderungsfähigkeit des Patienten. Konfliktbedingte Fixierungen auf bisher suboptimale Lösungswege, persönlichkeitsgebundene Störungen sowie unterschiedliche Formen von Krankheitsgewinn können jedoch einer Symptomremission im Wege stehen.

Jegliche Therapie erfolgt unter Berücksichtigung der biologischen, psychologischen und sozialen Faktoren der individuellen Krankheitsentstehung. Psychotherapie einzeln oder in Gruppen mit supportiven, psychoedukativen, motivierenden, störungsspezifischen Elementen. Bei individueller Indikation tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie oder Verhaltenstherapie.

Angewandte Therapieverfahren

  • differenzierte, teilweise komplexe Pharmakotherapie unter Berücksichtigung somatischer oder psychiatrischer Komorbidität
  • nicht medikamentöse, biologisch-somatische Therapieverfahren
    • Partielle Schlaftentzugstherapie (oder Wachtherapie) in der zweiten Nachthälfte, Lichttherapie und elektrische Hirnstimulation im Sinne der Elektrokrampftherapie (EKT) in Narkose als Teil eines Gesamtbehandlungsplanes
  • Entspannungsverfahren
    • Progressive Muskelrelaxation nach Jacobson, im Einzelfall Autogenes Training
  • Hirnleistungstraining
  • Soziotherapie mit klärender, beratender und unterstützender Sozialarbeit
    • Hilfe bei Durchsetzung sozialrechtlicher Ansprüche bei Behörden und Sozialleistungsträgern
    • Training sozialer Kompetenz und Alltagsbewältigung
  • Küchen- und Gartengruppe, Haushaltstraining
  • Ergotherapie
    • einzeln und in Gruppen mit verschiedenen Medien: Papier, Seide, Holz, Ton
  • Physiotherapie
    • Bewegungsübungen, Mobilisierung, Gang- und Haltungstraining, Gymnastik einzeln und in Gruppen, klassische Massagen, Behandlung mit Anwendung von Wärme, Reizstrom, Wasserbecken, Bewegungsbecken
  • Therapeutisches Klettern
  • Lösungsorientiertes Malen (hirngerechtes Malen)
    • Methode der Kunsttherapie, bei der störende Erinnerungsbilder durch störungsfreie Bilder im Gehirn ersetzt werden

Die einzelnen hier dargestellten therapeutischen Maßnahmen sind in einen stationären Ablauf integriert, der durch das Pflegepersonal koordiniert und dokumentiert wird. Der unmittelbare Kontakt zum Patienten wird durch das cotherapeutisch tätige Pflegepersonal hergestellt und gehalten. Das Pflegepersonal organisiert die soziale Struktur und das therapeutische Milieu einer Station. Über die Sicherstellung der Grundpflege und die Durchführung von Diagnostik und der medikamentösen Behandlung hinaus unterstützt das Pflegepersonal Entspannungsverfahren und Hirnleistungstraining, begleitet bei Bedarf Ausgänge und hält Kontakt mit Angehörigen und Bezugspersonen.

Die Zusammenarbeit mit gesetzlichen Vertretern, Angehörigen, einweisenden Nervenärzten, Hausärzten, vor- und nachbehandelnden Kliniken und Tageskliniken, Sozialpsychiatrischen Diensten, Gerichten, Arbeitsstellen, Selbsthilfegruppen, Patientenfürsprecher, Besuchskommissionen, sowie den Kostenträgern ist mit den Patienten abzustimmen und erfolgt unter Beachtung der Regelungen zur ärztlichen Schweigepflicht.

Nur im Ausnahmefall akuter Gefährdung, fehlender Einwilligung, fehlender Einwilligungsfähigkeit oder nicht gegebener Geschäftsfähigkeit ist es erforderlich, eine gesetzliche Rechtsgrundlage (im Rahmen des Betreuungsrechtes oder des SächsPsychKG in Verbindung mit FGG) zum Zwecke der Behandlung zu schaffen.