Vorsorgeregelungen Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung

Kostenlose Vorlagen für Vorsorgevollmachten sowie Patienten- und Betreuungsverfügung für Sie von uns

Die Frage nach Informationen über oder die Bitte um Hilfe beim Ausfüllen von Vollmachten und Verfügungen ist Teil unserer täglichen Arbeit. Gern wollen wir Ihnen hier weiterhelfen und Sie optimal unterstützen. Aus diesem Grund haben wir für Sie in Abstimmung mit Ärztinnen und Ärzten aber auch Juristen eine umfassende Broschüre zum Thema Vorsorge mit kostenlosen Vorlagen für Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung erarbeitet und zum kostenlosen Download bereitgestellt.

Meine Vorsorge
Broschüre "Meine Vorsorge"
Vorsorgevollmacht
Vorlage Vorsorgevollmacht
Patientenverfügung
Vorlage Patientenverfügung
Betreuungsverfügung
Vorlage Betreuungsverfügung

Hinweise zum Ausfüllen der Vorlagen

  • Nehmen Sie sich Zeit und lesen Sie sich die Vorlagen bzw. auch gern die gesamte Broschüre in Ruhe durch.
  • Diese sind bewusst so gestaltet, dass Sie an einigen Stellen die Möglichkeit haben, bestimmte Regelungen durch Ankreuzen auszuwählen oder eben auch nicht auszuwählen. So soll mehr Klarheit und Eindeutigkeit bei den getroffenen Aussagen erzielt werden.
  • Im hinteren Bereich des Dokumentes können Sie die Festlegungen erneut bestätigen. So können Sie sichergehen, dass die Vorlagen immer aktuell gültig sind.
  • Die Vorlagen gelten ab dem Datum der Unterzeichnung.
  • Gut zu wissen: Eine Patientenverfügung kann jederzeit formlos widerrufen werden oder es kann eine andere bevollmächtigte Person eingesetzt werden.

Weitere nützliche Hinweise zum Umgang mit den Vorlagen für Vorsorgevollmachten sowie Patienten- und Betreuungsverfügung

  • Es wäre ratsam, Ihre Hausärztin bzw. Ihren Hausarzt über Ihre ausgefüllten Verfügungen in Kenntnis zu setzen.
  • Ebenso sollten Sie auch die Personen, die Sie in den Vollmachten als Bevollmächtigte eingesetzt haben, darüber informieren. Gegebenenfalls können Sie diesen auch ein unterzeichnetes Exemplar zur sicheren Verwahrung geben.
  • Bei Bedarf können Sie – müssen aber nicht – die Vollmachten notariell beglaubigen lassen. Beim Notar bzw. bei der Notarin wird dann lediglich die Echtheit Ihrer Unterschrift sowie Ihre Geschäftsfähigkeit beurkundet. Durch notariell beglaubigte und beurkundete Vollmachten haben die von Ihnen als Bevollmächtigte  eingesetzten Personen zusätzlich die Möglichkeit, im Falle eines Falles für Sie Geschäfte abzuschließen, die einen Grundbesitz betreffen.
  • Beim Notar/ bei der Notarin besteht außerdem die Möglichkeit, die Vorsorgevollmacht, die Patientenverfügung und die Betreuungsverfügung in das Vorsorge-Register einstellen zu lassen. Das Vorsorge-Register ermöglicht deutschlandweit allen Betreuungsgerichten die Einsichtnahme in Ihre Vorsorgevollmacht/ Betreuungsverfügung. Dies könnte wichtig sein für den Fall, dass die Bestellung einer gerichtlichen Betreuerin bzw. eines gerichtlichen Betreuers diskutiert wird.